Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Leistungsgegenstand / Training
1.1 Die FinalDay GbR verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
1.4 Die Dauer einer Trainingseinheit wird je nach bedarf ermittelt.
1.5 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
1.6 Der Beginn der Trainings ist nur nach einem obligatorischen Fitness-Check durch die FinalDay GbR möglich.
1.7. FinalDay GbR behält sich das Recht vor, für das Training adäquat qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen.
1.8. Der Gesundheitsfragebogen mit Ihren Gesundheitsangaben und Ihren Zielsetzungen, ist gleich zu Beginn vollständig auszufüllen. Zur Absicherung von FinalDay GbR ist dies obligatorisch. Je mehr persönliche Informationen wir von Ihnen haben, desto individueller, effizienter und effektiver kann das Training gestaltet werden.
1.9. Doping & Missbrauch von Medikamenten a) Das Training von FinalDay steht für sauberes Gesundheits- und Fitnesstraining. In diesem Sinne werden alle Methoden die in Zusammenhang mit Drogen, anabolen oder sinnesbeeinflussenden Medikamenten/Substanzen während und nach dem Training geahndet. b) Die FinalDay GbR ist berechtigt jede Art von Betreuung abzubrechen, sobald Doping oder Missbrauch von Medikamenten des Kunden bekannt wird. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung gezahlter Honorare besteht in diesem Fall nicht, liegt jedoch unter Vorbehalt des Trainers.
1.10. Hinweis zu Messverfahren Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur gewährleistet werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden. Invasive Messverfahren (beispielsweise mit Blutentnahme) werden nicht vom Personaltrainer ausgeführt. Hierfür ist eine autorisierte Person wie z.B. ein Arzt aufzusuchen. Dieser Vereinbarung stimmt der Kunde ausdrücklich zu.
§2 Sonstige Leistungen
2.1 Die Mitarbeiter der FinalDay GbR stehen Ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Sa. zwischen 9.00 und 22.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.
§ 3 Kosten
3.1 Der kostenneutrale Durchführungsort für das Personal Training ist 20 km um den Firmensitz der FinalDay GbR. Andere Orte sind nach Absprache möglich. Hier fallen entsprechend der Entfernung Kosten an, die nach Absprache pauschal berechnet werden.
3.3 Sonstige Honorare und Kursgebühren lt. entsprechendem Angebot bzw. gesonderter Honorarvereinbarung.
§ 4 Sonstige Kosten
4.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/ oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.) so sind diese vom Klienten zu tragen.
4.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
4.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
4.4 Kauft die FinalDay GbR im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel, etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von FinalDay.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung der vorher vom Klienten und uns vereinbarten Trainingseinheiten erfolgt im Voraus.
5.2 Der Klient erhält von der FinalDay GbR eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Danach kommt der Kunde in Verzug. Es werden Verzugskosten zzgl. einer Gebühr von 7,50,- € erhoben.
5.3 Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.
§ 6 Hafftung
6.1 Die FinalDay GbR schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Personen- und/ oder Sachschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
6.2 Die FinalDay GbR haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
6.3 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von FinalDay vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Die FinalDay GbR übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
6.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von FinalDay, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
6.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
6.6 Der Personal Trainer haftet nicht für Schäden, die der Kunde durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Befindet sich der Kunde in ärztlicher Behandlung, hält der Kunde vor dem Training Rücksprache mit seinem Arzt und weist dem Trainer die Trainingsunbedenklichkeit oder Einschränkungen in geeigneter Form (ärztliches Attest) nach. Der Trainer haftet nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit
6.6 Für alle Links, die von www.final-day.com auf andere Seiten zielen, betont FinalDay ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
§ 7 Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaub, etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
7.4 Kann ein Abonnement nicht mehr benützt werden (Krankheit oder Unfall), so kann die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden oder an eine andere Person übertragen werden. Es werden keine Trainings aus Abonnements bar zurückbezahlt.
§ 8 Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage von FinalDay werden bereits gezahlte Trainingseinheiten gutgeschrieben.
§ 9 Datenschutz
9.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von der FinalDay GbR gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 10 Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von der FinalDay GbR Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus
10.2 FinalDay hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§12 Urheberechte / Veröffentlichungen
a) Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von FinalDay (wie z.B. Homepage, Formulare, Flyer, Logo) liegt ausschließlich bei der FinalDay GbR Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung von FinalDay.
b) Durch Anerkennung dieser AGB geben Sie ihr Einverständnis, dass Foto und Videoaufnahmen die während der Trainingseinheiten entstehen ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen. Hierzu bedarf es aber der schriftlichen Genehmigung des Kunden.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
13.2 Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
13.3 Als Gerichtsstand wird München vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4 Diese AGB gelten kundenseitig nach Auftragserteilung/ Kursbuchung als akzeptiert
